Abmahnwelle::WinTotal.de wehrt sich vor dem Landgericht Hamburg

Derzeit wird vor dem Landgericht Hamburg ein Fall verhandelt, welcher für die Anbieter von Downloadportalen von höchster Brisanz ist. Es geht hierbei um die zentrale Frage, ob ein Anbieter von Downloads, welche nicht auf dem eigenen Server gehostet sind, voll und uneingeschränkt dafür haftet, dass die fremden Programme möglicherweise Markenrechte dritter verletzten, auch wenn der Betreiber des Angebots hiervon keine Kenntnis hatte. WinTotal ist der Meinung: NEIN. Deshalb beschreitet WinTotal in dieser Sache nun den Rechtsweg.
Sachverhalt
Im Herbst 2006 wurde WinTotal durch eine Kanzlei aus Hamburg schriftlich abgemahnt. WinTotal wurde vorgeworfen, dass sie Namensrechte Dritter verletzten, indem sie ein Programm zum Download anbieten, welches einen geschützten Markennamen im Titel führt.
Der Kläger G. besitzt Namensrechte an einer Marke "G…". Diese Marke kollidiert mit der Namensgebung eines Maildienstes von Google, welcher in den USA und anderen Ländern unter dem gleichen Namen wie die Marke des Klägers geführt wird. Der Kläger G. beschritt zum Zeitpunkt der Abmahnung noch den Prozess gegen Google. Die fragliche Marke wurde zwischenzeitlich für Deutschland, Ã-sterreich und Großbritannien dem Kläger zugesprochen.
In vorliegenden Fall wurde WinTotal zur Last gelegt, die Namensrechte des Klägers durch ein Programm verletzt zu haben, welches die Marke des Klägers im Namen führte. Dieses Programm, welches aus Dänemark stammt und auch nur von dort heruntergeladen werden konnte, war und ist für den amerikanischen Google-Maildienst konzipiert, welcher sich in den USA – auch mit dem vorliegenden Markenrechten hier in Deutschland – weiterhin legal so bezeichnen darf, wie er nun mal lautet. Da diese Marke in Deutschland aber durch den Kläger G. benutzt wird, hätte WinTotal dessen Namensrechte verletzt. WinTotal wurde zur Unterlassungserklärung aufgefordert. Diese hat WinTotal – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – abgegeben und das Programm vorerst aus ihrem Angebot gelöscht.
Zwischenzeitlich fordert der Kläger nun die Zahlung der Anwaltshonorare (nebst Zinsen), welche sich nach dem vom Kläger festgesetzten Streitwert von 100.000 Euro bemessen.
WinTotal ist aber nicht bereit den Betrag zu entrichten, da nach ihrer Auffassung zu keinem Zeitpunkt eine fremde "Markennutzung" vorlag.
Der Kläger hat nun gegen WinTotal beim Landgericht Hamburg Klage eingereicht. Mit einem Urteil ist am 23.10.2007 zu rechnen.
WinTotal wird hier durch die renommierte Kanzlei STRÖMER Rechtsanwälte aus Düsseldorf vertreten.
WinTotal erhofft sich vom dem Prozess eine Klärung in der Frage, ob bereits das Verlinken von fremden Programmen eine Störerhaftung nach dem Markenrecht begründet, selbst wenn der Betreiber von dem Verstoß keine Kenntnis hatte.
Würde das Gericht hier die Störerhaftung bejahen, hätte dies für alle Downloadportale weitreichende Folgen: Jeder Neueintrag müsste auf mögliche Markenrechtsverstöße über einen versierten Patentanwalt abgeklärt werden. Damit aber nicht genug: Es können sich auch in der Folge noch markenrechtliche Verstöße ergeben, wenn eine Marke erst nach der ersten Prüfung beantragt und zugesprochen wurde, so dass ein erneuter Abgleich aller Programme in kurzen Intervallen unerlässlich wäre. Der finanzielle und zeitliche Aufwand hierfür würde es praktisch unmöglich machen, ein Downloadportal zu betreiben.
WinTotal ist der Auffassung, dass die Störerhaftung hier analog der Linkhaftung zu sehen ist, wie sie von vielen Gerichten in Deutschland zwischenzeitlich bestätigt wurde: Haftung erst ab Kenntnis des Inhalts (§§ 9,10 TDG, jetzt TMG).
Anmerkung:
Da ich selbst zum Team von WinTotal gehöre, liegt mir natürlich viel daran das der Rechtsstreit in unserem bzw. im Sinne aller Betreiber von Downloadportalen entschieden wird.
Ich berichte weiter
Hey da kann man doch auch bald alle Leute abmahnen, die Links zu Seiten setzen, die Rechte anderer verletzen (z.B. in Bezug auf Texte, Grafiken) So kann man das ursprüngliche Internet, dank deutschem Justizschwachsinns, auch endlich nach und nach aus dem Land verbannen.
Vielleicht wäre es hilfreicher, wenn so mancher Richter einfach mal eine gewisse Zeit in der freien Wirtschaft arbeiten würde. Dann kämen solche Fälle wahrscheinlich niemals vor Gericht.
Naja, ich denke es liegt ja nicht direkt an den Richtern, sondern eher an denen die sich dank deutscher Rechtsprechung eine goldene Nase verdienen wollen.
Aber es ist doch der Richter, der letztendlich die Entscheidung fällt und weiteren Missbrauch erst ermöglicht.
Wäre gut, wenn Du über weitere Neuigkeiten in diesem Fall berichtest.
Das Problem ist wohl tatsächlich, dass das Abmahnwesen in Deutschland viel zu leicht missbraucht werden kann. Was natürlich nicht heisst, dass das auch in diesem Fall so ist.
Hoffen wir jedenfalls auf ein Urteil im Sinne des Internets.