Betreiber eines Meinungsforums ist für ehrverletzende Äußerung verantwortlich !

Der 6. Senat des BGH hatte darüber zu entscheiden, ob die Betreiberin eines Meinungsforums im Internet für den Inhalt der Beiträge verantwortlich ist.
Der Kläger ist Vorstandsvorsitzender eines Vereines, dessen satzungsmäßiger Zweck die Bekämpfung der Kinderpornografie ist. beklagte ist die Betreiberin eines Meinungsforums. Durch zwei Beiträge, deren Thema die Kinderpornografie war, fühlte sich der Kläger in seiner Ehre verletzt. Einer der Autoren war der Beklagten bekannt. Der Kläger hat die Beklagte auf Unterlassung der Verbreitung der zwei Beiträge in Anspruch genommen.
Das Landgericht hatte der Klage im Wesentlichen stattgegeben, das Oberlandesgericht die Klage hinsichtlich des Beitrages des bekannten Autoren abgewiesen.
Der 6. Senat hat hat nun entschieden, dass es keine Rolle spielt, ob der Autor den Parteien bekannt ist oder nicht. Die Betreiberin ist in jedem Fall für die Beiträge ab Kenntniserlangung verantwortlich. Es kann daher ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen.
Der Senat war an einer abschließenden Entscheidung gehindert, weil der Tatrichter den Beitrag des dem Verletzten bekannten Autoren nicht hinsichtlich des behaupteten Ehrverletzung gewürdigt hatte. (Urteil vom 27.03.2007, Az. VI ZR 101/06)
Autor: Rechtsanwalt Tim Berger (www.rechtsanwalt-koeln.eu)
Quelle: Pressestelle des BGH