Heimliche Computer-Ausspähung ist unzulässig
abgelegt im Archiv IT-Aktuell am 05.02.07

Nachdem der Bundesgerichtshof die heimliche Computer-Ausspähung durch die Polizei für unzulässig erklärt hat, wollen Union und SPD so rasch wie möglich eine Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen schaffen. Es sei unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden diese Möglichkeit erhielten, erklärte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in Berlin. Laut BGH fehlt für derartige amtliche Hacker-Angriffe bisher eine eindeutige Ermächtigungsgrundlage im Gesetz. Dies solle auch so bleiben, forderte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar.
Mit ihrer Entscheidung lehnten die Richter den Antrag von Generalbundesanwältin Monika Harms ab, die den Computer eines mutmaßlichen Islamisten mit einem herkömmlichen Durchsuchungsbefehl heimlich auf Beweise durchforsten lassen wollte. Die Fahnder hatten vorgehabt, wie bei einem Hacker-Angriff ein Programm zu installieren, um den Inhalt der Festplatte des mutmaßlichen Islamisten komplett und online auf einen Computer der Fahnder zu kopieren. Danach sollte sich die Spionagesoftware de-installieren.
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Wenn die dich Ausspähen wollen dann machen die das auch. Zur Not wird halt ein neues Gestz geschaffen, war doch bislang immer so.
Wir sprechen uns dann mal spätestens in 1nem Jahr wieder ;-)
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Tags: Gericht Politik Polizei Computer Hacker Angriff Online Internet
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