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von Creative Weblogger am 18.06.09

© SIDE-2
Die Richter indes, sahen es anders und so berichtet heise.de, dass ein Teil der Begründung darauf fußt, dass Facebook zum Zeitpunkt des StudiVZ-Launchs (November 2005) einfach noch nicht bekannt genug war, um plagiiert zu werden:
Darüber hinaus zeigten sich die Richter nicht überzeugt von den Anwürfen der Kläger, StudiVZ habe sich "unredlich" Zugang zum PHP-Quellcode von Facebook verschafft. Dahingehend habe "die Klägerin lediglich Vermutungen angestellt, die nicht ausreichend seien, um der Beklagten unredliche Kenntniserlangung vorzuwerfen", heißt es in der Mitteilung des Landgerichts. Nach Ansicht der Kammer könnten die Übereinstimmungen auch darauf beruhen, "dass die Gründer von StudiVZ die Webseiten der Klägerin kannten und diese mit Hilfe der im Internet für jedermann sichtbaren Informationen" nachprogrammierten.
Facebook hat jedoch bereits Revision angekündigt, sodass das Verfahren wohl in einer höheren Instanz weitergeht.
Permalink: StudiVZ: PHP -Code kopiert?
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Wong
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